Viele der Finanzbuchhaltungsprogramme bieten inzwischen die Möglichkeit, zu dem erstellten Buchungssatz und den zugehörigen Konten die gescannten Belege zuzuordnen. Auch bei der Finanzverwaltung wird man in absehbarer Zeit, z. T. wird es bereits angewendet, auf diese eingescannten Belege zugreifen. Die elektronische Speicherung bietet daneben einen erheblichen Platzvorteil bei der Aufbewahrung der Unterlagen. Selbstverständlich müssen diese Unterlagen, bzw. die Datenträger, ebenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften aufbewahrt werden. Die gescannten Belege können, müssen aber nicht, auch die farblichen Merkmale der Originale wiedergeben. Durch den Einsatz eines Hochleistungsscanners ist hier die Möglichkeit gegeben, in kurzer Zeit einen gesamten Ordner elektronisch zu speichern.

Dieser Service kann jederzeit in Anspruch genommen werden. Für meine Mandanten wird dieser Sevice auf Wunsch im Rahmen des Mandatsverhältnisses erbracht.

Dieser Sevice kann natürlich auch von jedem anderen in Anspruch genommen werden.

Die gespeicherten Daten stellen gleichzeitig auch eine Sicherung dar. In der Regel sind diese Daten jederzeit durch ein gängiges Betrachtungsprogramm (z.B. Adobe) wieder einzusehen und können auch ausgedruckt werden. Natürlich müssen die Daten im Laufe der Jahre an die veränderten Softwareprodukte angepasst werden. Insofern sollten die gespeicherten Daten nach einer gewissen Zeit neu auf ein Speichermedium übertragen werden.